Nationale Substitutionsstatistik
Allgemeine Informationen
Bei Opioidabhängigkeit besteht eine Substitutionsbehandlung darin, illegal konsumierte Opioide (Heroin) durch die ärztliche Verordnung eines legalen Medikamentes mit ähnlicher Wirkung zu ersetzen (Methadon, Buprenorphin, orales retardiertes Morphin u.a.): Idealerweise wird diese Behandlung mit somatischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen, sozialarbeiterischen oder sozialpädagogischen Massnahmen begleitet.
Eine gesetzliche Grundlage für entsprechende Behandlungen gibt es in der Schweiz seit 1975. Die Bewilligung und Aufsicht über die substitutionsgestützte Behandlung ist Sache der Kantone. Trotz grosser Ähnlichkeit wird die medizinische Verschreibung von Heroin (Diazetylmorphin) anders geregelt und im Rahmen einer gesonderten Statistik erfasst.
Angesichts der als chronisch zu bezeichnenden Opioidabhängigkeit sind die Hauptziele einer Substitutionsbehandlung langfristig orientiert: Reduktion der Mortalität, Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, Vorbeugung der Übertragung von Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis C) und Verbesserung der Lebensqualität. Die Substitutionsbehandlung gehört zu den Leistungen der pflichtigen Krankenversicherung. Sie stellt die am häufigsten verwendete Behandlungsart im Bereich der Opioidabhängigkeit dar und wird in verschiedenen Settings durchgeführt: HausärztInnen, spezialisierte Institutionen, psychiatrische Dienste und Kliniken, allgemeine Spitäler sowie Gefängnisse.
Statistische Erhebungen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat 1997 mit einer Pilotphase die ersten Erhebungen auf nationaler Ebenen eingeleitet. Ab 1999 wurde eine systematische Erfassung der Substitutionsbehandlungen durchgeführt und die Ergebnisse seitdem in der Form einer jährlichen Statistik online publiziert. Die Erhebungen laufen über die kantonsärztlichen Dienste, welche für die gesetzlich festgelegten Bewilligungen von Substitutionsbehandlungen zuständig sind. Um möglichst einheitliche Erhebungen zu erlauben, sind seit Beginn vom BAG Erfassungstools den Kantonen zur Verfügung gestellt. Ab 2004 ist die Substitutionsstatistik ein Teilbereich des für die gesamte Suchthilfe aufgestellten Monitoringsystems act-info geworden. Die mit den Standards dieses Systems kompatiblen Daten werden seitdem an die zentrale Datenbank von act-info geliefert, bisher allerdings noch in einem begrenzten Umfang. Mit der gegenwärtigen Ablösung der ursprünglichen Erfassungstools durch eine webbasierte Lösung soll eine bessere Ausnutzung der Daten angestrebt werden.